Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Einschulung Ihres Kindes.
Anmeldeprozess-Einschulung 20-21
Zum Anmeldetermin bitte mitbringen:
- das Anschreiben der Stadt Leverkusen
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes
Wer ist schulpflichtig im Schuljahr 2020/21
Zum Schuljahr 2021/2022 sind die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Schulpflicht erstreckt sich damit auf die Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren sind.
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf.
Weitere Infos dazu entnehmen Sie der städt. Seite:
https://www.leverkusen.de/kultur-bildung/bildungsportal/kinder/schulen/anmeldeverfahren-gs.php
Unterlagen zur Schulanmeldung
Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (Datenschutzerklärung)
Vollmacht und Erklärung zur Sorgerechtsberechtigung
OGS Anmeldung für die Schulneulinge
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag bereits spätestens am 30.11.20 der Schule ausgefüllt vorliegen muss.